Anfang nächstes Jahr tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Dieses wird unmittelbare Auswirkungen auf Immobilienverwaltungen und Eigentümergemeinschaften haben. Anwendung findet das neue Vertragsrecht ab 01.01.2018 auf alle abgeschlossenen Bauverträge.

ImmoRuhr hat seine Mitarbeiter am 10.07.2017 zum Seminar "Neues Bauvertragsrecht ab 01.01.2018 – was Sie als Verwalter wissen sollten" des Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. geschickt, um der Entwicklung in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht Rechnung tragen zu können. 

Das neue Bauvertragsrecht regelt viele Bereiche des Baurechts vollständig neu. Ein Teil der neuen Regelungen ist zudem ein eigenes Verbraucherbaurecht, das privaten Bauherrn und vor allem auch der Interessenlage von WEG`s gerecht werden soll.

 

 


ImmoRuhr ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. (VDIV Nordrhein-Westfalen),
dem Landesverband des Dachverbandes Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV).