Das verpflichtende Gesetz zur Installation von Rauchmeldern gilt ab dem 01.01.2017 für alle bestehenden Immobilien. Im Gesetz wurde festgelegt, dass in jeder Wohung und in jedem Haus Rauchmelder vorgesehen werden müssen. Aus der Landesbauordnung NRW geht hervor, dass mindestens ein Rauchmelder für jedes Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure (Fluchtwege) vorgesehen sein muss. Bei den Flure gilt die Ausnahme, wenn diese nicht als Fluchtwege dienen.

Für die Anschaffung und die Installation der Rauchmelder ist der Eigentümer der Wohung oder des Hauses verantwortlich. Für den ordnungsgemäßen Betrieb und den Austausch der Batterien ist hingegen der Mieter / Nutzer der Immobilie verantwortlich. Beim Austausch eines defektem Rauchwarnmelder, muss der Eigentümer der Immobilie die Kosten hierfür tragen. Wartungskosten für Rauchwarnmelder können jedoch auf den Mieter umgelegt werden.

 


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