Aktuelles

Die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung NRW vom 19.02.2022 ergibt keine Änderungen für die Durchführung von Eigentümerversammlungen.

Weiterhin gilt Zugang nach der 3G-Regel gem. § 4 (1) Ziff. 6 CoronaSchVO (Sitzungen von privatrechtlichen Gemeinschaften). Während der Sitzung herrscht – auch am Sitzplatz – Maskenpflicht gem. § 3 (1) Ziff. 2 (in Innenräumen) mit Ausnahme bei „Vortragstätigkeiten“, also Redebeiträgen gem. § 3 (2) Ziff. 12 a unter der Voraussetzung, dass hierbei ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.
 

 

Im Zeitraum vom 19.07.2021 bis zum 26.07.2021...

Der "Verband...

Auch 2019 nimmt ImmoRuhr...

Im Zeitraum vom...

 

Auch 2018 nimmt ImmoRuhr am Winterseminar...

Im Haushalt 2018 verpflichtet sich die Bundesregierung...

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsvoraussetzung ...

 

Schöne 3 Zimmer Wohnung im Zentrum von Gelsenkirchen Erle zu vermieten.

Auch 2017 nimmt ImmoRuhr am Winterseminar...


ImmoRuhr ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. (VDIV Nordrhein-Westfalen),
dem Landesverband des Dachverbandes Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV).